ETIAS VORAUSSETZUNGEN

LÄNDER, DEREN STAATSBÜRGER ETIAS BEANTRAGEN MÜSSEN

Informieren Sie sich über die wesentlichen Voraussetzungen für die ETIAS-Reisegenehmigung. Lesen Sie hier mehr über die teilnehmenden Visa Waiver Länder und wie Sie den Antrag stellen.

Diese Website gehört weder der EU, noch ist sie mit ihr verbunden. Die offizielle Website der Europäischen Union lautet europa.eu.

In diesem Leitfaden wird genau erklärt, was Sie für die Beantragung von ETIAS benötigen. Von der Reisepass-Gültigkeit bis hin zu den erforderlichen Informationen, finden Sie alle Anforderungen an einem einzigen Ort.

EINREISEVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EUROZONE

ETIAS steht für europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem. Das ETIAS-Programm wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit im Schengen-Raum zu verbessern, sowohl für Einheimische als auch für Besucher.

Der Europäische Rat ist überzeugt, dass die neue Grenz- und Migrationspolitik die Sicherheit erhöhen und Europa vor möglichen künftigen Bedrohungen schützen wird. ETIAS zielt auch darauf ab, die Mobilität und Migration ausländischer Besucher zu erhöhen.

Der ETIAS für EU-Vorschlag sieht vor, dass zunächst mehr als 50 Länder berechtigt sein werden, einen Online-ETIAS Visa Waiver Antrag einzureichen.

ETIAS ist eine Reisegenehmigung für Geschäfts- oder Tourismus-Zwecke und kein Ersatz für ein Studenten- oder Arbeitsvisum. Drittstaatsangehörige, die länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in Europa leben, studieren, arbeiten oder bleiben wollen, müssen ein anderes Visum beantragen.

Es wird erwartet, dass die folgenden teilnahmeberechtigten ETIAS Länder ab 2026 das europäische Visum beantragen. Antragsteller müssen die ETIAS-Anforderungen erfüllen, um die Visumbefreiung zu erhalten. Für einen erfolgreichen Antrag benötigen die Besucher unter anderem einen Reisepass aus einem der ETIAS-zugelassenen Länder.

BRAUCHEN PASSAGIERE AUF DER DURCHREISE EINE ETIAS-GENEHMIGUNG?

Reisende, die im Transit durch den Schengen-Raum reisen, benötigen kein ETIAS, wenn sie sich nur im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhalten werden.

Wenn Sie den Transitbereich verlassen und in eines der ETIAS-Länder einreisen, ist jedoch eine Reisegenehmigung erforderlich.

LISTE DER ETIAS-BERECHTIGTEN LÄNDER

Die folgenden ETIAS-Länder werden voraussichtlich am europäischen Visum teilnehmen, wenn es 2026 vollständig eingeführt ist. Um von der Visumpflicht befreit zu werden, müssen Antragsteller alle ETIAS-Anforderungen erfüllen. Zu den Anforderungen gehört, dass die Reisenden einen Reisepass aus einem der ETIAS-berechtigten Länder besitzen müssen.

Die Liste der ETIAS berechtigten Länder, kann sich ändern, da die Länder an der Verbesserung der Reisebedingungen für ihre Bürger arbeiten:

  • ETIAS berechtigte Länder
  • ETIAS Länder
  • Schengen berechtigte Länder

HERKUNFTSLAND

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Georgia
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kiribati
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Macao
  • Nordmazedonien
  • Malaysia
  • Marshallinseln
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Saint Kitts und Nevis
  • Saint Lucia
  • Saint Vincent
  • Samoa
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Salomonen
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Timor Leste
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Großbritannien
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Uruguay
  • Vanuatu
  • Venezuela

ETIAS-LÄNDER

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Die Schweiz
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EUROPÄISCHE VISUMBEFREIUNG

Die ETIAS-Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Antrag abzuschließen. ETIAS ähnelt anderen Visa Waiver Systemen, wie dem US-amerikanischen ESTA (Electronic System for Travel Authorization), dem kanadischen eTA (Electronic Travel Authorization) und dem australischen eTA.

Antragsteller sollten sicherstellen, dass sie die ETIAS-Voraussetzungen erfüllen, um den Antrag erfolgreich auszufüllen. Wer nach Europa reisen möchte, muss unbedingt die erforderlichen Unterlagen für den Antrag besitzen.

ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE EUROPÄISCHE VISUMBEFREIUNG

Jeder Antragsteller muss die folgenden Voraussetzungen für die europäische Visumbefreiung erfüllen:

  • Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 3 Monaten ab dem Datum der Ankunft
  • Debit- oder Kreditkarte, um die ETIAS-Antragsgebühr zu bezahlen
  • Aktuelle E-Mail-Adresse an welche die ETIAS-Genehmigung geliefert wird

Alle Antragsteller müssen die folgenden Angaben machen:

PERSÖNLICHE DATEN

  • Vorname(n)
  • Nachname oder Familienname
  • Mädchenname (falls zutreffend)
  • Gewöhnlicher Name(n)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geburtsland
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit

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REISEPASSINFORMATIONEN

  • Reisepassnummer
  • Ausstellungsdatum und Ablaufdatum
  • Weitere Reisepassdaten (falls zutreffend)

KONTAKTDATEN

  • Aktuelle Adresse
  • E-Mail Adresse
  • Telefonnummer

Weitere Informationen, die vom Antragsteller bereitgestellt werden müssen:

  • Mitgliedsstaat der ersten geplanten Einreise
  • Ausbildung und aktuelle berufliche Informationen

Während des Antragsverfahrens werden dem Reisenden eine Reihe von ETIAS-Hintergrund- und Sicherheitsfragen gestellt.

Familienangehörige von EU-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen, die sich frei ohne Aufenthaltskarte bewegen dürfen, müssen die folgenden Informationen bereitstellen:

  • Identität und Einzelheiten der familiären Beziehung zwischen dem Antragsteller und dem EU-Bürger oder Drittstaatsangehörigen.

Wenn der Reisende alle ETIAS-Anforderungen erfüllt und Staatsbürger eines ETIAS-berechtigten Landes ist, dauert das Ausfüllen eines ETIAS-Online-Antrags durchschnittlich 20 Minuten.

Neben einem gültigen Reisepass sind keine weiteren Unterlagen erforderlich, es sei denn, der Mitgliedstaat, für den der Antrag gestellt wird, verlangt dies ausdrücklich. ETIAS akzeptiert Anträge, die von Dritten im Namen eines Antragstellers gestellt werden.

Denken Sie daran, unsere Liste der ETIAS-Voraussetzungen durchzugehen, bevor Sie die Visumbefreiung für Europa beantragen.

ABLEHNUNG ODER AUFHEBUNG DER ETIAS-REISEGENEHMIGUNG

Das ETIAS-Programm wird die innere Sicherheit der EU in zweierlei Hinsicht stärken:

  • Identifizierung von Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, bevor sie an der Schengen-Außengrenze ankommen
  • Bereitstellung von Informationen für die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung einer terroristischen Straftat oder einer anderen schweren Straftat

Die ETIAS-Reisegenehmigung wird aufgehoben, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies gilt insbesondere, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das ETIAS durch irreführende oder betrügerische Angaben erlangt wurde.

Anträge, die im Rahmen des automatischen Verfahrens abgelehnt werden, werden an eine ETIAS-Zentraleinheit der Europäischen Grenz- und Küstenwache weitergeleitet. Sie werden den Antrag umgehend prüfen und bestätigen, ob die Angaben korrekt und wahrheitsgemäß sind. Verdächtige Anträge oder solche, die eine Warnung oder einen Treffer auslösen, werden an den/die für die Warnung zuständigen Mitgliedstaat(en) weitergeleitet.

WAS, WENN MEIN ETIAS-ANTRAG ABGELEHNT WIRD

Im Falle einer Ablehnung kann der Antragsteller bei dem Mitgliedstaat, der die ETIAS-Visumbefreiung nicht gewährt hat, Einspruch einlegen. In solchen Fällen ist der Mitgliedstaat für den Rechtsbehelf zuständig. Für außergewöhnliche Umstände wie humanitäre Gründe, Gründe des nationalen Interesses oder internationale Verpflichtungen wird es jedoch ein besonderes Verfahren geben. In diesen Fällen können die nationalen ETIAS-Stellen eine Reisegenehmigung mit räumlich und zeitlich begrenzter Gültigkeit ausstellen.

Die nationale ETIAS-Stelle kann vom Antragsteller weitere Informationen und/oder Unterlagen verlangen. Dies kann der Fall sein, wenn die zuständige nationale ETIAS-Stelle aufgrund der während des Antragsverfahrens vorgelegten Informationen keine Entscheidung treffen kann. Die zuständige nationale ETIAS-Stelle wird per E-Mail um weitere Informationen bitten.

Der Antragsteller muss diese Informationen und/oder Unterlagen innerhalb von 7 Werktagen vorlegen. Die nationale ETIAS-Stelle benötigt dann bis zu 72 Stunden, um die ETIAS-Genehmigung zu bearbeiten. In Ausnahmefällen kann von dem Antragsteller verlangt werden, dass er zu einem Vorstellungsgespräch in einem Konsulat seines Wohnsitzlandes erscheint.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU DEN ETIAS-VORAUSSETZUNGEN FÜR EUROPA

Kann ich mit ETIAS in Europa studieren? Toggle faqs

Die ETIAS-Reisegenehmigung ermöglicht es seinem Inhaber, sich bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage zu Geschäfts-, Freizeit- oder Urlaubszwecken im Schengen-Raum aufzuhalten.

Sobald die ETIAS-Visumbefreiung gewährt wird, können die Inhaber innerhalb dieses Zeitrahmens alle Mitgliedsländer mehrfach besuchen.

Das bedeutet, dass ETIAS-Inhaber, die an einer Konferenz, einem Seminar, einem Gipfeltreffen oder einem Kurzlehrgang mit einer Höchstdauer von 90 Tagen in einem der Mitgliedsländer teilnehmen möchten, dies tun können, ohne ein Studentenvisum beantragen zu müssen.

Darüber hinaus ist die Visumbefreiung für Europa (ETIAS) ein idealer erster Schritt für Studierende, die ihr Studium fortsetzen möchten, aber noch unschlüssig sind, an welcher Universität sie studieren möchten.

Da es mehrere Einreisen in verschiedene EU-Länder erlaubt, können die Inhaber mehrere Universitäten im Schengen-Raum besuchen, um zu entscheiden, welche ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Mit der ETIAS-Visumbefreiung für Europa können internationale Studierende an kurzen akademischen Fortbildungen teilnehmen, um ihre Ausbildung zu ergänzen und ihre Kenntnisse in bestimmten Interessensgebieten zu erweitern.

Brauche ich ein ETIAS, um an einer Konferenz in Europa teilzunehmen? Toggle faqs

Ja, wenn Sie als Student oder Berufstätiger Ihre Karriere durch die Teilnahme an einer Tagung oder einem Seminar in einem Schengen-Land vorantreiben wollen, müssen Sie ein ETIAS beantragen.

Ab 2025 müssen Fachleute und Wissenschaftler aus berechtigten Ländern ein gültiges ETIAS mit sich führen, wenn sie an Gipfeltreffen, Foren oder Kursen in einem Schengen-Staat teilnehmen möchten.

ETIAS ermöglicht es berechtigten Studenten, an Kurzzeitkursen von bis zu 90 aufeinanderfolgenden Tagen in allen Schengen-Mitgliedstaaten teilzunehmen.

Mit der ETIAS-Visumbefreiung für Europa können berechtigte Studenten an kurzen akademischen Fortbildungen teilnehmen, um ihre Ausbildung zu ergänzen und ihre Kenntnisse in bestimmten Interessensgebieten zu erweitern.

Kann ich mit ETIAS ein Studium in Europa absolvieren? Toggle faqs

Leider nein. Das ETIAS gewährt dem Inhaber maximal 90 aufeinanderfolgende Tage im Schengen-Raum. Für ein längeres Studium, z. B. einen Masterabschluss, benötigen Sie daher weiterhin ein Studentenvisum für das Land, in dem Sie studieren möchten.

Wenn Sie noch unentschlossen sind, welche Universität Sie besuchen möchten, ist das ETIAS ein guter erster Schritt, das Sie hiermit mehrere europäische Universitäten besuchen können, bis Sie die richtige gefunden haben.

Wenn Sie sich für eine Universität und eine Stadt entschieden haben, in der Sie wohnen möchten, müssen Sie die Botschaft oder das Konsulat des Landes aufsuchen, in dem Sie studieren möchten. Das diplomatische Personal wird Sie über die erforderlichen Dokumente, die Bearbeitungszeit und den zulässigen Aufenthalt für ein Studentenvisum beraten.