ETIAS Antragsformular
ETIAS Beantragen
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und lesen Sie, wie Sie das ETIAS-Antragsformular Schritt für Schritt ausfüllen.
Diese Website gehört weder der EU, noch ist sie mit ihr verbunden. Die offizielle Website der Europäischen Union lautet europa.eu.
Dieser ETIAS-Antrag Leitfaden hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf die neue europäische Reisegenehmigung. Auf etiasvisa.com stellen wir Reisenden die Informationen zur Verfügung, die sie für einen erfolgreichen Antrag benötigen.
ETIAS-REGISTRIERUNGSFORMULAR
Drittstaatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind, müssen vor ihrer Reise nach Europa die ETIAS-Registrierung ausfüllen.
Das Europäische Parlament hat die ETIAS-Verordnung am 5. Juli 2018 verabschiedet. Seitdem haben eu-LISA und die europäischen Behörden das neue Reisegenehmigungssystem entwickelt.
Alle auf dem ETIAS-Antragsformular gemachten Angaben werden genau geprüft und mit Sicherheitsdatenbanken abgeglichen. So können Personen, die ein Gesundheits oder Sicherheitsrisiko darstellen, aufgespürt und an der Einreise nach Europa gehindert werden.
Das Europäische Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem wird die Grenzverwaltung verbessern und den Schengen-Raum noch sicherer machen.
Die ETIAS-Registrierung wird voraussichtlich ab 2026 verfügbar sein.
ETIAS VISA WAIVER FÜR EUROPA
Das ETIAS-Antragsformular ist online erhältlich und lässt sich schnell ausfüllen.
95% der Anträge werden fast unmittelbar nach der Antragstellung genehmigt. Die ETIAS-Reisegenehmigung gilt für 3 aufeinanderfolgende Jahre und mehrere Kurzaufenthalte in Europa.
Das ETIAS-Registrierungsverfahren wird ähnlich wie bei anderen globalen Reisegenehmigungssystemen ablaufen. Es werden grundlegende personenbezogene Daten und Angaben zum Reisepass abgefragt, Fingerabdrücke und andere biometrische Daten werden nicht erhoben.
Internationale Datenbanken wie Interpol und Europol sowie das Schengener Informationssystem werden in den Datenabgleich einbezogen.
REISENDE, DIE VON DER VISUMPFLICHT BEFREIT SIND, MÜSSEN DEN ETIAS-ANTRAG AUSFÜLLEN
ETIAS ist kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung, die auch als Visa Waiver bekannt ist.
Nicht-EU-Bürger aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, einschließlich Australien, Kanada, Neuseeland und den Vereinigten Staaten müssen den Antrag stellen.
Besucher aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, benötigen eine ETIAS-Genehmigung, um eine Schengen-Außengrenze zu überschreiten.
Internationale Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaften, Reisebusse und Schifffahrtsunternehmen) überprüfen vor dem Einsteigen, ob die Passagiere im Besitz eines gültigen ETIAS sind. Es wird auch an der Schengen-Außengrenze kontrolliert.
Mit ETIAS können berechtigte Reisende bis zu 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum für touristische und geschäftliche Aktivitäten und Kurzzeitstudien in den Schengen-Raum reisen. Für einen Aufenthalt von länger als 3 Monaten oder für andere Zwecke muss ein Visum-Antrag eingereicht werden.
Bürger des Vereinigten Königreichs , die vom Austrittsabkommen profitieren, sind von der ETIAS-Antragspflicht befreit.
FRAGEN AUF DEM ETIAS ANTRAGSFORMULAR
Ähnlich wie bei anderen Visumbefreiungen, z. B. dem US ESTA System, muss der EU-Antrag von allen berechtigten Antragstellern ausgefüllt werden. Das heißt, jeder Reisende muss personenbezogene Angaben machen, darunter vollständiger Namen, Geburtsdatum, Kontaktdaten und Reisepass.
Antragsteller aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, müssen bei der Beantragung von ETIAS die folgenden Angaben machen:
- Vollständiger Name
- Geburtstag und -ort
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- Kontaktinformationen (Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Eltern Vorname(n)
- Informationen zu Ausbildung und Beruf
- Land der ersten Einreise
- Reisepassdaten
ETIAS-BEANTRAGUNG, WENN SIE KEINE KONKRETEN REISEPLÄNE HABEN
Selbst wenn Sie keine konkreten Reisepläne haben, können Sie trotzdem ETIAS beantragen.
Sie müssen angeben, in welches europäische Land Sie zuerst einreisen wollen, aber sobald Sie Ihre Genehmigung haben, können Sie in jedes der ETIAS-Länder reisen.
MELDUNG VON FAMILIENANGEHÖRIGEN, DIE EU-BÜRGER SIND
Zusätzlich zu den oben genannten grundlegenden Informationen müssen die Antragsteller angeben, ob sie Familienangehörige haben, die:
- Bürger eines europäischen Landes sind, für das ETIAS benötigt wird
- Freien Personenverkehr in der EU genießen
In diesen Fällen werden Informationen über das Familienmitglied angefordert.
ETIAS ANTRAG SICHERHEITSFRAGEN
Um Europa für Einwohner und Besucher noch sicherer zu machen, müssen Besucher, die von der Visumpflicht befreit sind, eine Reihe von Sicherheitsfragen beantworten. ETIAS-Antragsteller können Fragen zu folgenden Themen gestellt werden:
- Strafregister
- Reisen in Konfliktgebiete
- Frühere Reisen nach Europa
Diese Informationen werden automatisch mit den Schengener Sicherheitssystemen abgeglichen. Antragsteller, die wegen früherer Straftaten geringfügig vorbestraft sind, kann das ETIAS dennoch gewährt werden, sofern sie nicht als Gefahr für die europäische Sicherheit angesehen werden.
Wer als Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko gilt, kann nicht mit ETIAS nach Europa reisen.
Dank ETIAS werden alle Besucher aus Drittländern im Voraus auf Sicherheitsrisiken überprüft, nicht nur diejenigen, die ein Visum benötigen. Dadurch werden die Schengen-Grenzen gestärkt und die Sicherheit erhöht.
ABGELEHNTE ETIAS-ANTRÄGE UND EINSPRÜCHE
Reisende müssen alle Sicherheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn im System eine Warnung oder eine Meldung aufleuchtet, wird der ETIAS-Antrag manuell überprüft und ausgewertet.
Wurde ein Antrag zunächst abgelehnt, können zusätzliche Unterlagen vom Antragsteller angefordert werden. Der Reisende hat 96 Stunden Zeit, um den angeforderten Nachweis zu erbringen. Die nationale Behörde des jeweiligen Schengen-Mitgliedstaates hat wiederum vier Wochen Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Im Falle einer Ablehnung hat der Antragsteller das Recht auf Einspruch.
Zu den Voraussetzungen für den ETIAS-Antrag gehören:
- Staatsangehöriger eines nicht von der Visumpflicht befreiten EU-Landes
- Maximale Besuchsdauer nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen
- Reisen zu touristischen, geschäftlichen oder anderen visumfreien Zwecken
Reisende, die diese ETIAS-Voraussetzungen erfüllen, können das Antragsformular ausfüllen. Sie benötigen:
- Biometrischer Reisepass eines berechtigten Landes
- Internetverbindung und E-Mail-Adresse
- Debit- oder Kreditkarte zur Zahlung der ETIAS-Gebühren
Der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein.

BENACHRICHTIGUNG FÜR DIE ONLINE VISUMBEFREIUNG
SO BEANTRAGEN SIE ETIAS IM NAMEN EINES DRITTEN
Es ist möglich, ETIAS im Namen eines anderen Reisenden zu beantragen. Der Reisende und die Person, die den Antrag stellt, müssen eine Erklärung unterzeichnen, die sie zur Stellung des Antrags ermächtigt.
Reisende und Dritte sollten eine unterzeichnete Kopie dieses Dokuments aufbewahren.
KÖNNEN WIR ETIAS ALS GRUPPE ODER FAMILIE BEANTRAGEN?
Es ist nicht möglich, einen ETIAS-Antrag als Gruppe zu stellen oder Familienmitglieder in einen Antrag aufzunehmen. Jeder Reisende einer Gruppe oder Familie muss einen separaten Antrag stellen - ETIAS wird mit dem individuellen Reisepass verknüpft.
KANN ICH MEIN ETIAS MIT ETIASVISA.COM BEANTRAGEN?
Nein, Sie können Ihr ETIAS nicht mit ETIASVisa.com beantragen. Hierbei handelt es sich um eine informative Website, die Reisenden helfen soll, sich auf die bevorstehende Einreise vorzubereiten. Diese Website wird nicht von der Europäischen Union betrieben und ist nicht mit ihr assoziiert.
Sie können ETIAS ab 2026 beantragen.
ETIAS ANTRAGSFORMULAR - ZAHLUNG
Sobald das ETIAS-Formular für Europa ausgefüllt ist, muss der Antragsteller die ETIAS-Gebühr bezahlen, um den Antrag abzuschließen.
Es werden Debit- und Kreditkarten sowie andere Online-Zahlungsmethoden akzeptiert.
Die Zahlung wird von einer Bank oder einem Finanzdienstleister verwaltet. Die Zahlungsinformationen werden nur an das Unternehmen weitergegeben, das die finanzielle Transaktion durchführt. Diese Transaktionsdaten werden weder von ETIAS verarbeitet noch aufbewahrt.
Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird der ETIAS-Antrag automatisch eingereicht und geprüft.