ARTEN VON SCHENGEN-VISA UND VORAUSSETZUNGEN

Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die nicht am ETIAS-Programm teilnehmen, benötigen ein Schengen-Visum für Europa. Hier finden Sie weitere Informationen über Europa-Reisen mit Schengen-Visum.

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INFORMATIONEN ÜBER DAS SCHENGEN-VISUM

Das Schengen-Visum ist ein Visum, das Nicht-EU-Bürger dazu berechtigt für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum zu reisen. Besucher müssen nur dann ein Schengen-Visum beantragen, wenn sie nicht für eine ETIAS-Genehmigung infrage kommen.

Mit diesem Visum können Drittstaatsangehörige für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Schengen-Länder reisen. Es gilt für touristische, geschäftliche und Transitzwecke.

WELCHE EUROPÄISCHEN LÄNDER KANN ICH MIT EINEM SCHENGEN-VISUM BESUCHEN?

Es gibt 29 Länder im Schengen-Raum:

  • 25 sind Mitglied der EU
  • 4 sind Teil der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)

Für den Besuch dieser europäischen Kleinststaaten ist ein Schengen-Visum erforderlich:

  • Andorra
  • Vatikanstadt
  • Monaco
  • San Marino

Der Zugang zu diesen Staaten ist nur über den Schengen-Raum möglich.

Schengen-Visa sind auch für Reisen nach Zypern gültig, das dem Schengen-Raum beitreten wird, sobald es die erforderlichen Kriterien erfüllt.

SCHENGEN-LÄNDER LISTE:

Schengen-Visum erforderlich

DERZEIT GEHÖREN 25 EUROPÄISCHE LÄNDER DEM SCHENGEN-RAUM AN:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • EU Schengen
  • Nicht-EU-Schengen-Staaten
  • Nicht-Schengen-EU-Staaten
Schengen-Visum Erforderlich

NICHT-EU-MITGLIEDSTAATEN:

MIKROSTAATEN, DIE DE FACTO ZUM SCHENGEN-RAUM GEHÖREN:

  • Monaco
  • San Marino
  • Vatikanstadt
Schengen-Visum Nicht Erforderlich

NICHT-SCHENGEN-EU-STAATEN

  • Irland
  • Zypern

NICHT-SCHENGEN MITGLIEDER DER EUROPÄISCHEN UNION

Schengen-Visum nicht erforderlich

REPUBLIK IRLAND

Die Republik Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums. Das Schengen-Visum gilt nicht für Reisen nach Irland.

Es gibt jedoch mehrere Länder, deren Bürger ohne Visum nach Irland reisen können. Zu diesen Ländern gehören:

  • Argentinien
  • Brasilien
  • Japan
  • Kanada
  • Südkorea
  • Taiwan
  • USA
  • Vereinigtes Königreich

ZYPERN

Es werden gültige Schengen Visa für die zweifache oder mehrmalige Einreise akzeptiert.

Zypern verlangt von seinen Bürgern aus über 50 verschiedenen Ländern nicht, dass sie vor ihrer Reise ein Visum beantragen. Besucher, die von der Visumspflicht befreit sind, werden jedoch bald eine ETIAS-Reisegenehmigung für Zypern benötigen.

ANDORRA

Die Regierung von Andorra verlangt von ausländischen Besuchern kein Visum. Da Andorra jedoch nur über Spanien oder Frankreich erreichbar ist, ist ein Schengen-Visum oder ETIAS erforderlich.

Andorranische Staatsangehörige benötigen keine ETIAS-Reisegenehmigung, um die Schengen-Grenze zu überschreiten.

VEREINIGTES KÖNIGREICH: IST DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH TEIL DES SCHENGEN-RAUMS?

Das Vereinigte Königreich war nie Teil des Schengen-Raums, auch nicht vor dem Brexit. Dies bedeutet, dass Schengen-Visa für Reisen in das Vereinigte Königreich nicht gültig sind. Reisende benötigen für den Besuch des Landes ein UK Visum.

Bürger des Vereinigten Königreichs benötigen ETIAS, um Schengen-Länder zu besuchen, sobald das System in Betrieb ist.

WAS SIND DIE VERSCHIEDENEN ARTEN VON SCHENGEN-VISA?

Hier die verschiedenen Arten von Schengen-Visa, die Reisende beantragen können.

1. EINHEITLICHES SCHENGEN-VISUM (USV)

Das einheitliche Schengen-Visum, das von den Mitgliedsländern des Schengen-Raums ausgestellt wird, erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Das USV kann auch als Transit-Visum verwendet werden.

Es gibt 3 Unterkategorien für das einheitliche Schengen-Visum:

  1. Visum für die einmalige Einreise: ermöglicht die einmalige Einreise in ein Schengen-Land für einen begrenzten Zeitraum. Wenn der Besucher das Land verlässt, läuft das Visum automatisch ab.
  2. Visum für die zweimalige Einreise: ermöglicht zwei Einreisen in ein Schengen-Land für einen begrenzten Zeitraum. Nach der zweiten Ausreise (zweites Überschreiten einer Schengen-Außengrenze) erlischt das Visum automatisch.
  3. Visum für die mehrmalige Einreise: ermöglicht während der Gültigkeitsdauer beliebig viele Ein- und Ausreisen in den Schengen-Raum. Sie dürfen sich jedoch nicht länger als 90 Tage pro 6 Monate im Land aufhalten. Schengen-Visa für die mehrfache Einreise können für 1, 3 oder 5 Jahre erteilt werden, je nach Anzahl der zuvor erteilten Visa.

2. VISUM MIT BEGRENZTER RÄUMLICHER GÜLTIGKEIT (LTV)

Ein Visum mit begrenzter territorialer Gültigkeit (LTV) ist nur für das Schengen-Land gültig, das das Visum ausgestellt hat. Es kann nicht für die Einreise in andere Mitgliedstaaten verwendet werden, es sei denn, dies wurde während des Antragsverfahrens genehmigt.

Das LTV wird in der Regel nur in Ausnahmefällen ausgestellt, zum Beispiel aus humanitären Gründen.

3. NATIONALES VISUM

Nationale Visa werden erteilt, um in einem Land des Schengen-Raums zu studieren, zu arbeiten oder sich dort aufzuhalten.

Unter normalen Umständen ist das nationale Visum ein Visum für die einmalige Einreise für einen begrenzten Zeitraum. Es deckt den genauen Zweck des Antragstellers ab.

Unter bestimmten Umständen können ausländische Reisende ein nationales Visum für mehrere Einreisen beantragen. Antragsteller müssen mindestens 1 der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in einem internationalen Ausbildungsprogramm mit einer maximalen Dauer von 1 Jahr eingeschrieben, was durch ein offizielles Dokument nachgewiesen werden muss
  • Sie bewerben sich für pädagogische Tätigkeiten an einer höheren Forschungs- oder Bildungseinrichtung
  • Berufstätige, die aufgrund ihrer sportlichen, künstlerischen oder sonstigen Fähigkeiten nach Europa reisen, um ihr Fachwissen weiterzugeben
  • Der Antragsteller kann aufgrund eines Notfalls nicht in sein Heimatland zurückkehren, und muss für einen bestimmten Zeitraum im Schengen-Raum bleiben.

SCHENGEN TOURISTENVISUM VORAUSSETZUNGEN

Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden zu den allgemeinen Voraussetzungen für ein Schengen-Visum. Es ist jedoch ratsam, sich bei der Botschaft/dem Konsulat vor Ort über die jeweiligen Anträge zu informieren.

  • Ausgefüllter und unterschriebener Schengen-Visum-Antrag
  • Aktuelles Passfoto im Reisepass-Stil. Ihr Gesicht muss vollständig, deutlich und von zu sehen sein. Der Hintergrund sollte weiß oder cremeweiß sein
  • Reisepass mit Fotokopien aller Seiten, auf denen frühere Schengen-Visa erfasst sind. Der Reisepass muss mindestens 2 leere Seiten haben und noch mindestens 3 Monate gültig sein
  • Belege für Hin- und Rückreise, wie Hotel-/Zimmer-/Flugbuchungen zusammen mit ihren identifizierenden Buchungsnummern. Aus den Fluginformationen müssen die Ein- und Ausreisedaten des Reisenden aus dem Schengen-Raum eindeutig hervorgehen
  • Reisekrankenversicherung, die den gesamten Reisezeitraum innerhalb der Schengen-Mitgliedstaaten abdeckt
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Reisekosten

SCHENGEN-VISUM ANTRAGSVERFAHREN

Personen, die ein Schengen-Visum benötigen, müssen dieses persönlich bei einer Botschaft oder einem Konsulat ihres Ziellandes beantragen. Es ist geplant, das Verfahren zu digitalisieren; weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Wenn der Reisende beabsichtigt, mehr als 1 Land im Schengen-Raum zu besuchen, sollte er sein Visum bei dem Land beantragen, in dem er sich am längsten aufhalten wird.

Wenn der Reisende plant, sich in jedem Land gleich lange aufzuhalten, sollten er sich in dem Land bewerben, das er zuerst besuchen wird.

SCHENGEN-VISUM TERMIN UND DOKUMENTE

Die Antragsteller müssen einen Termin vereinbaren, bevor sie bei der Behörde erscheinen. Die meisten diplomatischen Vertretungen bieten die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren. Antragsteller für ein Schengen-Visum müssen folgende Dokumente zum Termin mitbringen:

  • Ausgefüllter Antrag (in der Regel online verfügbar)
  • Reisepass
  • 2 Fotos im Reisepass-Stil
  • Versicherungspolice
  • Reiseplan
  • Nachweis einer gebuchten Unterkunft
  • Nachweis über finanzielle Mittel

Während des Vorstellungsgesprächs werden den Antragstellern einige grundlegende Fragen zu ihren Reiseplänen gestellt. Sie müssen die Visumgebühr bezahlen, bevor sie ihren Antrag auf ein Schengen-Visum einreichen.

DIGITALISIERUNG DES SCHENGEN-VISA-VERFAHRENS

Die Europäische Kommission hat Pläne zur Digitalisierung des Schengen-Visums bestätigt. Bald wird es möglich sein, Europa Visa online zu beantragen - die Visa werden in Form eines kryptografisch signierten 2D-Barcodes ausgestellt.

Einige Gründe für das digitale Upgrade sind unter anderem:

  • Ersetzt das derzeitige stark papierlastige Verfahren
  • Die Notwendigkeit eines physischen Stempels im Reisepass des Antragstellers entfällt
  • Reduziert die von Papierdokumenten ausgehenden Sicherheitsrisiken wie Fälschung, Betrug und Diebstahl
  • Vereinheitlicht den Online-Visa-Antrag für verschiedene Mitgliedsstaaten
  • Reduziert Kosten sowohl für den Reisenden als auch die Mitgliedsstaaten
  • Hilft, "Visa-Shopping“ vorzubeugen, bei dem Antragsteller versuchen, einen Antrag über einen Mitgliedstaat zu stellen, der eine schnellere Visabearbeitung bietet als ihr Zielland

Ein Online-Visum für den Schengen-Raum würde in den meisten Fällen auch die persönliche Beantragung überflüssig machen. Die Ausnahme wären Erstantragsteller, die biometrische Identifikatoren vorlegen müssen, oder solche, deren biometrische Daten nicht mehr gültig sind.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ÜBER DAS SCHENGEN-VISUM

Gibt es ein elektronisches Schengen-Visum? Toggle faqs

Das Schengen-Visum ist noch nicht elektronisch. Es ist geplant, das System in den nächsten Jahren zu digitalisieren.

Die Entwicklung der digitalen Schengen-Visaplattform könnte im Jahr 2024 beginnen, je nach dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Mitgesetzgebern. Es könnte bereits 2026 in Betrieb genommen werden.

Dann würde eine 5-jährige Übergangsfrist gelten. Wenn man dies berücksichtigt, könnten alle Mitgliedstaaten bis 2031 die Online-Plattform für Schengen-Visa nutzen.

Wie lange dauert es, ein Schengen-Visum zu erhalten? Toggle faqs

Die Bearbeitung von Schengen-Visum-Anträgen dauert etwa 15 Kalendertage, in einigen Fällen kann sie sich auf bis zu 45 Tage verlängern.

Wenn Sie ein Schengen-Visum für Europa benötigen, sollten Sie den Antrag rechtzeitig vor ihren Reisedaten stellen.

Wird ETIAS das Schengen-Visum ersetzen? Toggle faqs

Nein, ETIAS wird das Schengen-Visum nicht ersetzen. Das ETIAS und das Schengen-Visum sind 2 verschiedene Arten von Genehmigungen für unterschiedliche Gruppen von Reisenden.

ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung für Nicht-EU-Bürger, die kein Visum für den Schengen-Raum benötigen.

Schengen-Visa sind für Reisende aus allen anderen Ländern, die nicht für eine visumfreie Einreise in Frage kommen.

Brauche ich ein Schengen-Visum, um Kroatien zu besuchen? Toggle faqs

Kroatien ist am 1. Januar 2023 dem europäischen Schengen-Raum beigetreten. Sie können jetzt mit einem Schengen-Visum für bis zu 90 Tage nach Kroatien einreisen.

Wenn Sie aus einem visumfreien Drittland stammen, benötigen Sie ab 2025 ETIAS für die Einreise nach Kroatien.

Wie lange vor meiner Reise kann ich ein Schengen-Visum beantragen? Toggle faqs

Sie können ein Schengen-Visum bis zu 6 Monate vor Ihrer Reise beantragen. 2020 wurde diese Frist von 3 Monaten erhöht.

Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, da es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

Wie lange ist das Schengen-Visum gültig? Toggle faqs

Schengen-Visa erlauben einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Einzel-, Doppel- und Mehrfach-Schengen-Visa können mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren ausgestellt werden. Diese Informationen erhalten Sie mit Ihrem genehmigten Schengen-Visum.

Wie lese ich die Schengen-Visum-Nummer? Toggle faqs

Sobald ein Antrag auf ein Schengen-Visum genehmigt wurde, erhält der Antragsteller eine Visummarke in seinem Reisepass.

Die Nummer des Schengen-Visums ist in der oberen rechten Ecke der Visummarke zu finden.

Die Visummarke enthält weitere wichtige Informationen, wie die Art des Visums, die Gültigkeitsdauer und die Anzahl der erlaubten Einreisen.

Kann ich mein Schengen-Visum verlängern? Toggle faqs

Schengen-Visa können nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Sie müssen eine Verlängerung beantragen, bevor Sie die 90-Tage-Grenze erreichen.

Verlängerungen von Schengen-Visa werden aus humanitären Gründen oder in akuten persönlichen Situationen in Betracht gezogen.

Kann ich beispielsweise mit einem Schengen-Visum, das von Spanien ausgestellt wurde, nach Frankreich reisen? Toggle faqs

Ein genehmigtes Schengen-Visum ist für Reisen in alle Länder gültig, in denen die Schengen-Visumspolitik gilt. Ein von Frankreich ausgestelltes Schengen-Visum kann zum Beispiel für Reisen nach Spanien verwendet werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass ein Schengen-Visum nicht automatisch die Einreise garantiert. An der Grenze können zusätzliche Dokumente verlangt werden, und die Beamten haben das Recht, die Einreise zu verweigern.