- Das ETIAS wird dazu beitragen, die Grenzsicherheit für visumbefreite Reisende bei Reisen in die 30 teilnehmenden europäischen Länder zu erhöhen.
- Fluggesellschaften, Reedereien und internationale Busunternehmen werden eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der ETIAS-Daten spielen, da sie diese kontrollieren, bevor die Reisenden an Bord gehen.
Es wird davon ausgegangen, dass visumbefreite Reisende aus Nicht-EU-Ländern ab dem 2026 eine Reisegenehmigung im Rahmen des ETIAS benötigen – das heißt des europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems. Der genaue Starttermin wurde noch nicht bekannt gegeben.
Sobald das ETIAS startet, müssen visumbefreite Nicht-EU-Bürger, die in die 30 europäischen Länder reisen, für die eine ETIAS-Genehmigung erforderlich ist, vor ihrer Abreise online einen Antrag stellen.
Fluggesellschaften, Reedereien und internationale Busunternehmen werden die Befördererschnittstelle nutzen, um vor der Abreise zu überprüfen, ob Reisende über eine gültige ETIAS-Genehmigung verfügen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Beförderungsunternehmen die ETIAS-Daten überprüfen, wie der Vorgang abläuft und was das für Ihre Reise bedeutet.
WIE TRANSPORTUNTERNEHMEN ETIAS UND EES ÜBERPRÜFEN
Transportunternehmen werden die EU-Befördererschnittstelle nutzen, um bestimmte Reisende vor dem Einsteigen zu überprüfen. Dies gilt für Fluggesellschaften, Reedereien und internationale Busunternehmen, die Reisende befördern, die unter die EES- oder ETIAS-Vorschriften fallen.
Die Kontrollen sind Teil des rechtlichen Rahmens von EES und ETIAS. Für das ETIAS umfasst dies die Verordnung (EU) 2018/1240 sowie die Vorschriften, in denen erläutert wird, wie Transportunternehmen die Befördererschnittstelle nutzen.
Die Beförderungsunternehmen werden über diese Schnittstelle prüfen, ob Sie über die erforderliche ETIAS-Genehmigung verfügen. Wenn Sie mit einem Kurzzeitvisum reisen, kann dort auch überprüft werden, ob Sie die im Rahmen Ihres Visums zulässige Anzahl an Einreisen bereits ausgeschöpft haben.
Auf diese Weise entfallen zusätzliche Schritte am Flughafen. Das Transportunternehmen führt die Überprüfung vor der Abreise anhand der Angaben im Reisedokument des Reisenden durch.
INTERNATIONALE TRANSPORTUNTERNEHMEN UND DAS EIN- UND AUSREISESYSTEM
Das Einreise- und Ausreisesystem (EES) gilt sowohl für visumbefreite als auch für visumpflichtige Nicht-EU-Bürger, die für einen Kurzaufenthalt einreisen.
Das EES ersetzt das manuelle Stempeln durch eine elektronische Erfassung der Ein- und Ausreisen. Es gilt für Nicht-EU-Bürger, die in Länder reisen, in denen das EES zum Einsatz kommt.
Transportunternehmen nutzen die Befördererschnittstelle, um vor dem Boarding zu überprüfen, ob Reisende mit einem Visum für Kurzaufenthalte die jeweils zulässige Anzahl von Einreisen bereits ausgeschöpft haben.
Das EES trat am 12. Oktober 2025 in Kraft und ist seit dem 10. April 2026 voll einsatzfähig. Das bedeutet, dass EES-Kontrollen nun Teil der üblichen Grenzabfertigungsverfahren in den teilnehmenden Ländern sind.
Wichtig: Im Rahmen des EES müssen Sie keinen Antrag stellen. Ihre Daten können bei den üblichen Einreisekontrollen erfasst oder überprüft werden, wenn Sie in ein teilnehmendes Land einreisen oder wieder aus diesem ausreisen.
INTERNATIONALE TRANSPORTUNTERNEHMEN UND DAS ETIAS
Im Gegensatz zum EES, das an der Grenze bereits im Einsatz ist, wurde das ETIAS noch nicht eingeführt. Sobald es startet, müssen Reisende, die eine ETIAS-Genehmigung benötigen, vor der Reise einen Online-Antrag stellen.
Das ETIAS soll voraussichtlich im 2026 an den Start gehen. Ab diesem Zeitpunkt werden Fluggesellschaften, Reedereien und internationale Busunternehmen, die ETIAS-berechtigte Reisende befördern, die Befördererschnittstelle nutzen, um vor der Abreise zu kontrollieren, ob die betreffenden Reisenden über die erforderliche Genehmigung verfügen.
Wenn Sie ETIAS-pflichtig sind, wird Ihr Beförderungsunternehmen vor dem Einsteigen überprüfen, ob Sie eine gültige Reisegenehmigung haben. Diese Kontrolle findet vor der Reise statt, ersetzt jedoch nicht die üblichen Grenzkontrollen bei Ihrer Ankunft.
WANN WERDEN EES UND ETIAS VON DEN BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN ÜBERPRÜFT?
Die Transportgesellschaften führen ihre Kontrollen vor dem Boarding durch. Auf diese Weise können Beförderungsunternehmen den Status aller Reisenden vor der Abreise überprüfen.
Die Transportgesellschaften rufen die Befördererschnittstelle in der Regel innerhalb eines Zeitfensters von 48 Stunden vor der geplanten Abreise auf. Im Falle des ETIAS kann die Anfrage zwischen 48 Stunden vor der Abreise und dem Zeitpunkt der Abreise erfolgen.
Die Überprüfung wird von den Beförderungsunternehmen anhand der Angaben in Ihrem Reisedokument durchgeführt. Dank der Befördererschnittstelle kommt es am Flughafen zu keiner separaten EES- oder ETIAS-Überprüfung. Wenn Sie eine ETIAS-Genehmigung benötigen, müssen Sie sich vor Reiseantritt vergewissern, dass diese gültig ist.
3-STUFIGER EES- UND ETIAS-VERIFIZIERUNGSPROZESS FÜR BEFÖRDERER
Die Beförderungsunternehmen kontrollieren, ob Reisende mit einem Kurzzeitvisum (für 1 oder 2 Einreisen) die zulässige Anzahl von Einreisen bereits ausgeschöpft haben. Sie prüfen außerdem, ob visumbefreite Passagiere über die erforderliche ETIAS-Reisegenehmigung verfügen.
Die EES- und ETIAS-Abfrage erfolgt über die Befördererschnittstelle, ein sicheres System, in dem Transportunternehmen vor dem Boarding überprüfen können, ob Sie die erforderliche Reisegenehmigung haben oder die entsprechenden Einreisebedingungen erfüllen. Und so funktioniert es:
- Der Beförderer gibt die Passagierdaten in die Schnittstelle ein.
- Für jeden Reisenden wird eine EES- oder ETIAS-Statusantwort generiert.
- Der Beförderer prüft die Antwort und entscheidet auf dieser Grundlage, ob der Reisende an Bord gehen darf.
WIE GREIFEN BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN AUF DIE EES-/ETIAS-SCHNITTSTELLE ZU?
Transportunternehmen müssen sich registrieren, um Zugriff auf die für diesen Zweck vorgesehene Schnittstelle zu erhalten. Sie können folgendermaßen darauf zugreifen:
- System-zu-System-Schnittstelle
- Weboberfläche
- Mobile App
ANTWORTEN AUF BEFÖRDERER-ANFRAGEN ZU PASSAGIEREN
Wenn Beförderungsunternehmen eine Anfrage stellen, kann die Antwort wie folgt lauten:
- OK
- NOK EES
- NOK ETIAS
- NA
- Fehlermeldung
OK bedeutet, dass der Reisende über die erforderliche ETIAS-Genehmigung verfügt oder die Überprüfung des entsprechenden Visums für Kurzaufenthalte als zulässig bestätigt wurde.
NOK ETIAS und NOK EES bedeutet, dass die erforderliche Genehmigung oder Überprüfung des Visums nicht bestätigt werden konnte.
NA kann zutreffen, wenn der Reisende dieser Verpflichtung nicht unterliegt. Eine Fehlermeldung kann angezeigt werden, wenn die Daten unvollständig sind oder falsch eingegeben wurden.
Anhand der Antwort kann das Beförderungsunternehmen entscheiden, ob der Reisende an Bord gehen darf. Es handelt sich nicht um eine endgültige Entscheidung über die Einreise, da diese von den Grenzbehörden getroffen wird.
WAS PASSIERT, WENN EIN PASSAGIER NICHT AN BORD GEHEN KANN ODER IHM DIE EINREISE VERWEIGERT WIRD?
Vor oder nach der Reise können zwei Dinge passieren:
- Das Beförderungsunternehmen kann einem Reisenden das Einsteigen verweigern.
- Die Grenzbehörden können die Einreise bei der Ankunft verweigern.
Erhält das Transportunternehmen eine Rückmeldung, aus der hervorgeht, dass die erforderliche ETIAS- oder EES-Prüfung nicht bestätigt werden konnte, wird Ihnen möglicherweise das Boarding verweigert.
Aber selbst wenn Sie an Bord gehen dürfen, können Ihnen die Grenzbeamten bei der Ankunft dennoch die Einreise verweigern. Dies könnte an den ETIAS- oder EES-Prüfungen liegen oder darauf zurückzuführen sein, dass Sie eine andere Einreisebestimmung nicht erfüllen.
Ein genehmigter ETIAS-Status garantiert noch nicht die Einreise in Ihr Zielland. Sie müssen alle weiteren Bedingungen erfüllen, die für die Einreise gelten.
ETIAS UND EES IM RAHMEN IHRER REISE
EES und ETIAS wirken sich auf verschiedene Teile Ihrer Reise aus. Das EES kommt an der Grenze zum Einsatz, während das ETIAS vor der Reise überprüft wird, sobald das System vollständig implementiert ist.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die beiden Systeme auf Ihre Reise auswirken, einschließlich der Vorteile und möglichen Nachteile.
EES
Wie es Reisende betrifft
- Ersetzt das manuelle Abstempeln von Reisepässen durch eine elektronische Erfassung
ETIAS
Wie es Reisende betrifft
- Die Anmeldung ist für alle berechtigten Passagiere vor der Reise erforderlich
Vorteile
- Hilft den Grenzbehörden, für mehr Sicherheit zu sorgen
- Identifiziert Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer automatisch
- Macht Folgekontrollen nach der Registrierung effizienter
Vorteile
- Hilft, Reisende vor ihrer Ankunft zu überprüfen
- Kann Probleme und Wartezeiten an der Grenze verringern
Mögliche Nachteile
- Die biometrische Registrierung kann zu Wartezeiten an der Grenze führen
Mögliche Nachteile
- Ein zusätzlicher Schritt, der vor der Reise zu beachten ist
DAS EES UND GRENZÜBERTRITTE
Anstelle der manuellen Stempelung von Reisepässen erfasst das EES die Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern, die sich für kurze Zeit im Land aufhalten, auf elektronische Weise. Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sind in der Regel nicht im System erfasst.
An einigen Grenzübergängen können Reisende gegebenenfalls Selbstbedienungskioske oder eGates nutzen.
Es kann jedoch auch sein, dass Sie dennoch biometrische Kontrollen durchlaufen oder mit einem Grenzbeamten sprechen müssen, insbesondere wenn Sie das EES zum ersten Mal nutzen oder wenn zusätzliche Kontrollen erforderlich sind.
ETIAS UND SICHERHEIT AN EUROPÄISCHEN REISEZIELEN
Reisende füllen den ETIAS-Online-Antrag aus, wobei sie grundlegende Angaben zu ihrer Person und ihrem Reisepass machen. Sie müssen außerdem einige Fragen zu ihrem Hintergrund beantworten.
Das ETIAS erfasst keine biometrischen Daten. Biometrische Daten sind Teil der EES-Grenzkontrollen, nicht jedoch des ETIAS-Antrags. Die offizielle ETIAS-Antragsgebühr beträgt für die meisten Antragsteller 20 €, wobei einige Reisende davon befreit sind.
Es wird davon ausgegangen, dass die Reisegenehmigung in vielen Fällen schnell erteilt wird, wenn keine Probleme festgestellt werden. Die ETIAS-Genehmigung ist für bis zu 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.
EES- UND ETIAS-REGISTRIERUNG FÜR BEFÖRDERER
Transportgesellschaften müssen sich registrieren, um Zugriff auf die EU-Schnittstelle für Beförderungsunternehmen zu erhalten, die für EES- und ETIAS-Prüfungen genutzt wird.
Mit ihrer Registrierung erhalten Fluggesellschaften, Reedereien und internationale Busunternehmen Zugang zu den Tools, die sie benötigen, um Reisende vor dem Boarding zu kontrollieren.
Die Befördererschnittstelle wird für Reisende verwendet, die in Länder reisen, in denen das EES zum Einsatz kommt oder für die eine ETIAS-Genehmigung erforderlich ist. Sie hilft Beförderungsunternehmen dabei, vor der Abreise die Reisegenehmigung oder den Status eines Kurzzeitvisums zu überprüfen.