Wie überprüfen Fluggesellschaften ETIAS?

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Fluggesellschaften ETIAS
  • ETIAS wird EU-Reisen für Drittstaatsangehörige vereinfachen, die von der Visumpflicht befreit sind, und gleichzeitig die Sicherheit erhöhen.
  • Luft-, Land- und Seefrachtführer werden bei der Umsetzung von ETIAS eine entscheidende Rolle spielen. Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

Drittstaatsangehörige (TCN - Third Country Citizens) werden bald ETIAS, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem, benötigen, um Europa zu besuchen.

Ab 2026 müssen Nicht-EU-Bürger, die visumfrei, vor der Abreise online eine Reisegenehmigung beantragen.

Die ETIAS-Reisegenehmigung wird von den Beförderungsunternehmen kontrolliert: das heißt, von Fluggesellschaften, Seeverkehrsunternehmen und internationalen Beförderungsunternehmen, die Gruppen auf dem Landweg mit Bussen befördern.

Auf dieser Seite können sich Reisende darüber informieren, wann ETIAS von den Fluggesellschaften überprüft wird und wie es sich auf zukünftige Reisen nach Europa auswirkt.

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FLUGGESELLSCHAFTEN WERDEN ETIAS UND EES ABFRAGEN

EU-Recht - die Verordnungen 2021/1217 und 2021/1224 - sehen vor, dass Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaften, Seetransport- und Busunternehmen) die EES- und ETIAS-Systeme vor dem Einsteigen konsulieren müssen.

Internationale Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, ab Oktober 2025 EES und ETIAS 2026 abzufragen. Busunternehmen sind in den ersten drei Jahren nicht zur Durchführung von ETIAS-Kontrollen verpflichtet.

Die Eu-LISA-Sprecherin Livia Vosman erklärte den Reportern von EtiasVisa.com: "Da es im Schengen-Raum keine Kontrollen an den Binnengrenzen gibt, müssen die Beförderungsunternehmen in den Überprüfungsprozess einbezogen werden".

”Aufgrund der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum wurden die Beförderungsunternehmen beauftragt, die Anwendung der EES- und ETIAS-Verordnungen zu gewährleisten.”

INTERNATIONALE BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN UND DAS EINREISE-/AUSREISESYSTEM

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) betrifft sowohl von der Visumpflicht befreite als auch visumpflichtige Drittstaatsangehörige.

Das EES ersetzt das manuelle Abstempeln. Es zeichnet die Ein- und Ausreisen eines Fluggastes in die EU auf. Anstatt einen Reisepass zu öffnen, um nach einem Visum zu suchen, werden die Beförderungsunternehmen vor dem Einsteigen eine digitale Kontrolle über die Betreiber-Schnittstelle durchführen. Obwohl das System neu ist, sind die Anforderungen an die Überprüfung dieselben.

Die Beförderungsunternehmen überprüfen, ob ein Drittstaatsangehöriger, der mit einem Kurzaufenthalts-Visum, einem einfachen oder doppelten Einreisevisum oder einer Reisegenehmigung reist, die zulässige Anzahl von Einreisen mit seinem Visum nicht bereits überschritten hat.

INTERNATIONALE BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN UND ETIAS

Während das EES für visumpflichtige und visumfreie Drittstaatsangehörige gilt, gilt ETIAS nur für visumfreie Drittstaatsangehörige.

Ab 2026 sind Anbieter von Luft- und Seetransporten, die Reisende in den Schengen-Raum befördern, verpflichtet, ETIAS abzufragen. Diese Verpflichtung wird 2026 auf Reisebusse ausgedehnt.

Die Beförderungsunternehmen müssen sich vor dem Einsteigen vergewissern, dass alle von der Visumpflicht befreiten Passagiere über eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung verfügen.

WANN WERDEN EES/ETIAS VON BEFÖRDERUNGSUNTERNEHMEN GEPRÜFT?

Da es im Schengen-Raum keine Binnengrenzen gibt, ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, die entsprechenden Kontrollen vor dem Einsteigen durchzuführen. Die Überprüfung kann gemäß den geltenden Vorschriften bis zu 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt werden.

Dies ist gemäß Artikel 26 des Schengen-Übereinkommens gesetzlich vorgeschrieben: "Der Beförderer ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ein auf dem Luft- oder Seeweg beförderter Drittausländer im Besitz der entsprechenden Reisedokumente ist.”

3-STUFIGER EES- UND ETIAS-ÜBERPRÜFUNGSPROZESS FÜR BEFÖRDERER

Die Beförderungsunternehmen überprüfen, ob Reisende mit einem Kurzzeitvisum (für 1 oder 2 Einreisen) die zulässige Anzahl von Einreisen bereits ausgeschöpft haben. Sie prüfen auch, ob ein von der Visumpflicht befreiter Fluggast im Besitz der erforderlichen ETIAS-Reisegenehmigung ist.

Die Abfrage von EES und ETIAS erfolgt über die Betreiber-Schnittstelle. Das Verfahren hat 3 Schritte:

  1. Der Beförderer gibt die Passagierdaten in die Betreiber-Schnittstelle ein (Web oder mobil).
  2. Der EES/ETIAS-Status wird bestätigt (2 Sekunden für 1 Passagier, 4 Sekunden für bis zu 99 Passagiere).
  3. Der Beförderer erlaubt oder verweigert das Boarding.

WIE GREIFEN BEFÖRDERER AUF DIE EES/ETIAS BETREIBER-SCHNITTSTELLE ZU?

Die Beförderer müssen sich registrieren, um Zugang zur Betreiber-Schnittstelle zu erhalten. Die Betreiber-Schnittstelle kann wie folgt aufgerufen werden:

  • System-zu-System-Schnittstelle
  • Web-Schnittstelle (verfügbar über eine öffentliche Website)
  • App für mobile Geräte

SO WERDEN DIE ANFRAGEN BEANTWORTET

Wenn ein Beförderer eine Anfrage stellen, wird die Antwort entweder sein:

  • OK
  • Not OK - EES
  • Not OK - ETIAS
  • Not OK - VIS

Die Reaktionszeit beträgt 2 Sekunden für 1 Passagier und 4 Sekunden für bis zu 99 Passagiere.

Die Beförderungsunternehmen dürfen nur Passagiere befördern, wenn sie eine Genehmigung für die Reise in den Schengen-Raum haben.

WAS PASSIERT, WENN EINEM PASSAGIER DIE EINREISE AM FLUGHAFEN VERWEIGERT WIRD?

Wenn einem Passagier an der Grenze die Einreise verweigert wird, gibt es 2 mögliche Szenarien:

  1. Das Beförderungsunternehmen ließ einen Passagier ohne bestätigten OK-Status an Bord.
  2. Der Passagier hatte den OK-Status, aber ihm wurde trotzdem die Einreise verweigert.

In Szenario 1 wird das Beförderungsunternehmen zur Verantwortung gezogen. Wenn ein Beförderungsunternehmen einen Fluggast ohne Reisegenehmigung an Bord nimmt, ist es für die Rückbeförderung des Fluggastes zum Abflugort verantwortlich. Gegen den Beförderer können auch Sanktionen verhängt werden.

In Szenario 2 werden keine Sanktionen gegen das Beförderungsunternehmen verhängt, da es seinen Verpflichtungen zur Abfrage des EES und/oder des ETIAS nachgekommen ist. Es kann jedoch sein, dass sie den Reisenden zurückbefördern müssen.

ETIAS ist keine Garantie für die Einreise nach Europa. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Grenzbehörden des Ziellandes.

ETIAS, EES UND DIE ERFAHRUNG DER FAHRGÄSTE

Laut Livia Vosman, der eu-LISA-Sprecherin, die von den Reportern von EtiasVisa.com interviewt wurde, „wird der Grenzübertritt für Drittstaatsangehörige nach der Einführung von EES und ETIAS reibungsloser und schneller verlaufen".

Die Digitalisierung der Grenzen wird die Grenzverwaltung des Schengen-Raums effizienter und sicherer machen. Dies bedeutet, dass ETIAS sowohl für die Reisenden als auch für die Fluggesellschaften von Vorteil sein wird.

EES WIRD DEN GRENZÜBERTRITT REIBUNGSLOSER UND SCHNELLER MACHEN

Anstatt den Pass manuell abstempeln zu lassen, werden die Ein- und Ausreisen in einer elektronischen Datenbank registriert.

Das bedeutet, dass die Fluggäste auf den Flughäfen Selbstbedienungskioske benutzen können. Dies dürfte schneller gehen als die Kontrollen, die derzeit von Grenzbeamten am Schalter durchgeführt werden.

ETIAS WIRD EUROPÄISCHE REISEZIELE FÜR REISENDE SICHERER MACHEN

Die Fluggäste füllen den ETIAS Online-Antrag aus und machen dabei grundlegende Angaben zu ihrer Identität und ihrem Reisepass. Sie müssen auch einige Hintergrundfragen beantworten.

Diese Informationen werden automatisch mit EU-Sicherheitsdatenbanken abgeglichen.

Livia Vosman erklärte den Reportern von EtiasVisa.com auch, wie Reisende davon profitieren werden: "ETIAS wird wesentlich dazu beitragen, bestehende Informationslücken im Bereich der Sicherheit zu schließen. Es wird den Mitgliedstaaten' authorities to spot earlier any individuals that may pose risks to internal security, as well as to take action before the individuals reach Schengen' an den Außengrenzen helfen.”

Sofern es keine Treffer gibt, wird die Reisegenehmigung innerhalb weniger Minuten erteilt. Das ETIAS wird bis zu 3 Jahre gültig sein, und die Inhaber können im gesamten Schengen-Raum frei reisen.

EES- UND ETIAS-REGISTRIERUNG FÜR BEFÖRDERER

Die Registrierung von Luftfahrtunternehmen für EES und ETIAS begann im September 2021 und wurde im Januar/Februar 2022 verbindlich.

Durch die Registrierung erhalten die Beförderungsunternehmen Zugang zu den technischen Unterlagen und Werkzeugen, die sie zur Vorbereitung ihrer Systeme auf EES und ETIAS benötigen.

Derzeit werden von eu-LISA alle zwei Wochen Fragestunden abgehalten, um Fragen der Beförderungsunternehmen im Zusammenhang mit der Einführung von ETIAS und EES zu beantworten.

Spezielle eu-LISA-Teams werden während der Testphase Hilfestellung und Unterstützung bieten. Weitere Informationen werden im Rahmen einer bevorstehenden Kommunikationskampagne bereitgestellt.

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