Das Schengener Informationssystem für ein sicheres Europa

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Das Schengener Informationssystem für ein sicheres Europa

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist für viele europäische Länder eine wichtige Sicherheitsmaßnahme. Die meisten Europa-Reisenden wissen nicht einmal, dass das SIS existiert. Dabei handelt es sich um ein lebenswichtiges System zur Bekämpfung von Kriminalität, illegaler Einwanderung und Terrorismus, das Reisende und EU-Bürger schützt.

Da es in den Ländern des Schengen-Raums keine Grenzkontrollpunkte zwischen den Mitgliedstaaten gibt, trägt SIS durch den Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Ländern zur Erhöhung der Sicherheit in der Region bei.

Dies ist wichtig, weil es keine Grenzkontrollstellen zwischen den Mitgliedstaaten gibt.

Das Schengener Informationssystem wurde im März 2023 aktualisiert, um umfassende Informationen zu liefern und die Grenzverwaltung zu verbessern.

Weitere Informationen über SIS und die neuesten Aktualisierungen finden Sie unten.

WAS IST DAS SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM?

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist das größte europäische System für den Informationsaustausch. Es wird von der Europäischen Kommission unterhalten.

Das SIS wurde 1990 eingeführt, als die Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Schengen-Ländern abgeschafft wurden, nachdem man sich zuvor auf ein gemeinsames Schengen-Abkommen geeinigt hatte.

Das Schengener Informationssystem wird von den Behörden europäischer Länder, wie Polizei und Grenzkontrolleuren, genutzt werden. Zum Zwecke der Sicherheit können Informationen über Personen oder Gegenstände in die Datenbank aufgenommen werden. Diese Daten können dann von den Behörden aller anderen teilnehmenden Länder aufgerufen werden.

WAS IST DER ZWECK VON SIS?

Das Schengener Informationssystem dient der Sicherheit Europas. Da es an den Binnengrenzen der Schengen-Länder keine Grenzkontrollen gibt, wird das SIS genutzt, um die Behörden in den Mitgliedstaaten bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit zu unterstützen.

Und zwar auf 3 Arten:

  • Zusammenarbeit bei der Grenzkontrolle: Die Grenzkontrollbehörden können Warnmeldungen für Staatsangehörige von Nicht-Schengen-Ländern erstellen, die versuchen, in den Schengen-Raum einzureisen.
  • Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden: Es können Warnmeldungen zu vermissten Personen erstellt werden, sowie zu Personen und Gegenstände, die für die Strafverfolgung von Interesse sind.
  • Zusammenarbeit bei der Fahrzeugregistrierung: Informationen über Fahrzeuge, Nummernschilder und Zulassungsbescheinigungen können zwischen verschiedenen nationalen Behörden ausgetauscht werden.

Die Informationen werden als Fahndungen gespeichert. Die EU-Behörden können SIS nach Treffern durchsuchen.

Diese Warnmeldungen stehen allen teilnehmenden Ländern zum Abruf bereit, sodass mehrere Behörden in der Lage sind, verdächtige Personen oder Objekte zu identifizieren und/oder zu lokalisieren und dabei gegebenenfalls zusammenarbeiten können.

WAS SIND FAHNDUNGEN IM SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM?

Die Behörden können das System nutzen, um nach Warnungen für bestimmte Personen oder Gegenstände zu suchen oder um nach einem Vorfall neue Warnungen zu erstellen, um die verdächtige Persone(n) oder Gegenstände im Auge zu behalten.

GRÜNDE FÜR SIS-FAHNDUNGEN

Warnungen können folgende Fälle umfassen:

  • Personen mit einem ausstehenden Haftbefehl
  • Nicht-EU-Bürger, denen die Einreise oder der Aufenthalt in einem Schengen-Land verweigert wurde
  • Vermisste Personen
  • Personen, deren Hilfe für ein Gerichtsverfahren erforderlich ist
  • Gegenstände, die beschlagnahmt oder als Beweismittel in Strafprozessen verwendet werden sollen
  • Personen und Gegenstände für diskrete oder gezielte Kontrollen, z.B. zur Verhinderung von Gefahren für die öffentliche oder nationale Sicherheit.

Bei der Erstellung einer Warnung müssen folgende Daten eingegeben werden:

  • Gegenstand der Warnung (die Person und/oder das Objekt)
  • Warum die Person oder das Objekt gesucht wird
  • Die Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, sobald die Person/das Objekt gefunden wurde

NEUE FAHNDUNGEN IM SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM SEIT MÄRZ 2023

Das Schengener Informationssystem wurde im März 2023 aufgerüstet. Die neue Version enthält Präventivwarnungen zum Schutz entführungsgefährdeter Kinder und anderer gefährdeter Personen.

WER KANN SIS NUTZEN?

Derzeit kann das Schengener Informationssystem von den folgenden Behörden in den Mitgliedsländern genutzt werden:

  • Polizei
  • Nationale Grenzkontrolle
  • Zollbeamte
  • Visum- und Einwanderungsbeamte
  • Justizbehörden
  • Europol
  • Eurojust
  • Fahrzeugzulassungsbehörden
  • Europol und nationale Einwanderungsbehörden (ab März 2023)
  • Frontex (Zugang gewährt, Umsetzung läuft)

Im Rahmen der geplanten Reform und Aktualisierung des SIS wird diese Liste demnächst mit Schiff- und Flugzeug-Registrierungsbehörden erweitert. Auch FRONTEX wird Zugang zu SIS-Warnmeldungen erhalten, die sich auf ihre Tätigkeiten beziehen.

Gemäß einer neuen Vereinbarung hat Europol nun die Erlaubnis, SIS-Ausschreibungen für Drittstaatsangehörige vorzuschlagen. Dadurch können Europol und die Mitgliedstaaten Informationen über Nicht-EU-Bürger austauschen, die ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

WELCHE LÄNDER NUTZEN DAS SIS?

Über 30 europäische Länder nutzen das Schengener Informationssystem.

Dazu gehören alle Staaten des Schengen-Raums (der aktuell aus EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz besteht).

Auch Bulgarien und Rumänien haben vollen Zugang zu SIS , jetzt wo Sie Schengen-Mitglieder sind.

Zypern, das dabei ist, dem Schengen-Raum beizutreten, wurde im Sommer 2023 mit SIS verbunden.

DAS NEUE UND VERBESSERTE SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM

Die neue Version des Schengener Informationssystems, die im März 2023 eingeführt wird, enthält mehrere bemerkenswerte Merkmale.

  1. Neue Fahndungskategorien und verstärkter Datenaustausch
  2. Neue Biometrie-Arten zur Ortung und Identifizierung von Personen (Handabdrücke, Fingerabdrücke, Handflächen)
  3. Zusätzliche Instrumente zur Verhinderung von schwerer Kriminalität und Terrorismus
  4. Zusätzliche Instrumente zum Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen
  5. Zusätzliche Instrumente zur Beendigung der unkontrollierten Einwanderung
  6. Europol, nationale Agenturen und Frontex erhalten Zugang

WIE WIRD SICH DAS SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM AUF MEINE EUROPA-REISE AUSWIRKEN?

Das Schengener Informationssystem wird für die meisten Europa-Reisenden keine spürbaren Auswirkungen haben. Das System reduziert Kriminalität und Terrorismus, und minimiert damit das Risiko von Zwischenfällen während ihrer Reise.

Das SIS wird nur Reisende beeinträchtigen, die von den Behörden der teilnehmenden europäischen Länder gesucht werden, darunter:

  • Gesuchte Kriminelle oder Verdächtige
  • Menschen, die an einem kriminellen Vorfall in Europa beteiligt waren oder Zeuge eines Vorfalls wurden
  • Als vermisst gemeldete Personen
  • Personen, die gestohlenes Eigentum transportieren
  • Personen, denen zuvor die Einreise in ein Schengen- oder EU-Land verweigert wurde, oder die aus einem solchen Land abgeschoben wurden
  • Reisende, die Schutz benötigen

Darüber hinaus kann eine SIS-Warnmeldung für Besucher erstellt werden, die während ihres Aufenthalts irgendeine Art von Straftat begehen, was bei einem zukünftigen Besuch in Schengen und den EU-Ländern zu Problemen führen könnte.

Die Mehrheit der Besucher sollte keine Probleme haben, die internationale Grenze in den Schengen-Raum zu überschreiten, solange sie einen gültigen Reisepass und die ETIAS-Visumbefreiung (oder ein entsprechendes Visum) besitzen.

SIS, EES UND ETIAS FÜR EIN SICHERERES EUROPA

Das Schengener Informationssystem ist ein Teil der interoperablen Grenzsicherungsmaßnahmen der EU.

Das Programm arbeitet mit dem künftigen Einreise-/Ausreisesystem (EES) und dem Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS).

EES registriert Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum ein- und ausreisen.

Ab 2026 können eine Reihe von Staatsbürgern ihr ETIAS online beantragen. Das ETIAS-Antragsformular lässt sich schnell ausfüllen und erspart Ihnen den Besuch bei einer Botschaft.

ETIAS ist ein weiteres Mittel zur Verbesserung der Sicherheit der EU-Bürger. Werfen Sie einen Blick auf die ETIAS-Voraussetzungen, um Ihre Teilnahmeberechtigung zu prüfen.

Zusammen verbessern diese 3 Systeme die Sicherheit für EU-Bürger.

SIS-FAKTEN

Hier 3 interessante Fakten über das Schengener Informationssystem.

  1. Es wird von eu-LISA verwaltet: eu-LISA ist die für IT-Großsysteme zuständige Agentur der Europäischen Union. Sie verwaltet auch das Visa-Informationssystem (VIS) und Eurodac und entwickelt das EES und ETIAS.
  2. Millionen von Suchanfragen pro Tag: Nach Angaben von eulisa.europa.eu werden täglich durchschnittlich 20 Millionen Suchen in SIS durchgeführt.
  3. Meldungen über Papiere machen die größte Kategorie aus: Ausschreibungen zu Pässen, Personalausweisen und anderen Dokumenten stellen die größte Kategorie im SIS dar.

SCHENGEN-INFORMATIONSSYSTEM WICHTIGE EREIGNISSE

  • 2023 - Überarbeitetes SIS

Das neue SIS geht mit neuen Fahndungskategorien und einem größeren Potenzial zur Verbrechensverhütung und zum Schutz gefährdeter Personen in Betrieb.

  • 2019-2021 - die Vorbereitungen laufen

Die Vorbereitungen für das neue Schengener Informationssystem wurden laufen, einschließlich der rechtlichen und technischen Vorbereitungen.

  • 2018 - Ausbau von SIS

Das Europäische Parlament und der Rat verabschieden 3 neue Verordnungen zur Verbesserung von SIS, wie z. B. die Ausweitung der Datenkategorien und der biometrischen Daten, sowie zur Verbesserung der allgemeinen Effizienz des Systems.

  • 2013 - SIS II

Die zweite Generation des Schengener Informationssystems, SIS II, wird im April 2013 eingeführt und bietet mehr Funktionen, Sicherheitsmerkmale und Datenkategorien. Es ersetzt SIS I.

  • 1995 - SIS I

SIS wird nach der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU eingerichtet.

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