Ab wann werden Reisende eine ETIAS-Genehmigung benötigen? Aktualisierung 2026

ETIAS AKTUELLES

Diese Website gehört weder der EU, noch ist sie mit ihr verbunden. Die offizielle Website der Europäischen Union lautet europa.eu.

etias 2025
  • Nach den neuesten offiziellen Leitlinien der EU soll das ETIAS voraussichtlich im 2026 in Kraft treten. Der genaue Starttermin wurde noch nicht bekannt gegeben.
  • Sobald das ETIAS in Kraft tritt, müssen visumbefreite Reisende vor ihrer Einreise in die 30 europäischen Länder, für die das System gilt, einen Online-Antrag stellen.

Beim ETIAS handelt es sich um eine Reisegenehmigung, die die Grenzsicherheit erhöhen soll, indem visumbefreite Reisende vor ihrer Ankunft in Europa einer Vorabprüfung unterzogen werden.

Das ETIAS befindet sich seit 2018 in der Entwicklung. Nach der erfolgreichen Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) geht man nun davon aus, dass das ETIAS im 2026 an den Start geht.

In den folgenden Abschnitten erklären wir Ihnen, welche Neuigkeiten es zum ETIAS-Zeitplan gibt, wann die Antragstellung voraussichtlich beginnt und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Antrag stellen müssen.

IST DAS ETIAS SCHON IN KRAFT?

Der ETIAS-Online-Reisegenehmigungsdienst ist aktuell noch nicht verfügbar. Offiziellen EU-Quellen zufolge soll er 2026 an den Start gehen.

Sobald das ETIAS in Kraft tritt, ist es für Besucher aus visumbefreiten Ländern, die am Programm teilnehmen, verpflichtend.

WANN TRITT DAS ETIAS IN KRAFT?

Das ETIAS soll voraussichtlich gegen 2026 eingeführt werden. Der genaue Starttermin wurde noch nicht bekannt gegeben.

Das ETIAS sollte ursprünglich im Jahr 2021 implementiert werden, wurde jedoch mehrfach verschoben. Die EU erklärt, dass das genaue Startdatum mehrere Monate vor dem Start bekannt gegeben wird, damit Reisende genug Zeit haben, sich entsprechend vorzubereiten.

Wichtig: ETIAS-Anträge können noch nicht gestellt werden. Sie können derzeit keine Reisegenehmigung beantragen. Meiden Sie Websites, die mit ETIAS-Anträgen vor der offiziellen Einführung oder mit vorzeitig erteilten Genehmigungen werben, da es sich dabei höchstwahrscheinlich um Betrugsversuche handelt.

WARUM HAT SICH DIE EINFÜHRUNG DES ETIAS VERZÖGERT?

Die Einführung des ETIAS hat sich unter anderem deshalb verzögert, weil sie von der Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) abhängig war. Das ETIAS nutzt Daten aus dem EES, um Sicherheits- und erhöhte Epidemierisiken zu erkennen.

Das EES trat am 12. Oktober 2025 in Kraft und ist seit dem 10. April 2026 voll einsatzfähig. Da das EES nun voll funktionsfähig ist, sind die Vorbereitungen für das ETIAS in die nächste Phase eingetreten.

Sobald das ETIAS in Betrieb genommen wird, werden die beiden Systeme im Rahmen umfassender Sicherheitsmaßnahmen zur Modernisierung der Grenzkontrollen in Europa Hand in Hand arbeiten.

WARUM DER ZEITPLAN FÜR DAS EES UND ETIAS IMMER WIEDER GEÄNDERT WURDE

Zu den bisherigen Verzögerungen beim EES und ETIAS haben mehrere Faktoren beigetragen.

Zu diesen gehörten der zusätzliche Zeitaufwand für die Entwicklung der Systeme auf zentraler Ebene sowie Verzögerungen bei der Vorbereitung der erforderlichen Tools an den Grenzübergängen.

Die COVID-19-Pandemie wirkte sich ebenfalls auf die Einführung aus, da Reisebeschränkungen, Betriebsstörungen und der Druck auf die Grenzbehörden die Vorbereitungen in den teilnehmenden Ländern verlangsamten.

Verzögerungen bei der Einführung des EES haben sich auf den Zeitplan für das ETIAS ausgewirkt. Das ETIAS stützt sich auf EES-Daten, um die Überprüfung von visumbefreiten Reisenden vor ihrer Reise zu unterstützen.

ETIAS-ZEITPLAN

Die Europäische Kommission hat die Idee eines europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems (ETIAS) im Jahr 2016 vorgestellt. Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament wurde die ETIAS-Verordnung am 5. Juli 2018 verabschiedet.

Ursprünglich ging man davon aus, dass das ETIAS Ende 2021 und damit nach etwa 5 Jahren betriebsbereit und bis 2022 vollständig umgesetzt wäre. Aufgrund mehrerer Verzögerungen konnte das System jedoch nicht wie geplant in Betrieb genommen werden.

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass der genaue ETIAS-Starttermin einige Monate vor der Einführung bekannt gegeben wird. Wir werden auf dieser Website aktuelle Informationen veröffentlichen, sobald weitere Einzelheiten bekannt sind.

HINWEISE FÜR REISENDE

In den Monaten vor dem Inkrafttreten des ETIAS erhalten Sie Informationen und Hinweise zur neuen Reisegenehmigung und wie Sie sie beantragen.

Zu diesen können Informationen an Grenzkontrollstellen sowie Hinweise der Botschaften oder Konsulate der europäischen Länder gehören, in denen das ETIAS gelten wird.

ETIAS-UMSETZUNGSZEITRAUM

Das ETIAS wird nicht unmittelbar nach seiner Einführung verpflichtend sein. Es wird 2 kurze Einführungsphasen geben, damit sich Reisende und Grenzbehörden auf das neue System einstellen können.

Die beiden Zeiträume haben noch nicht begonnen, da das ETIAS derzeit noch nicht in Betrieb ist. Sie beginnen erst dann, wenn das ETIAS offiziell eingeführt wurde.

PHASE 1: ETIAS-ÜBERGANGSZEIT

Die ETIAS-Übergangszeit beträgt 6 Monate nach der Inbetriebnahme des ETIAS.

Während dieser Zeit dürfen Reisende gegebenenfalls weiterhin die Außengrenze ohne gültige ETIAS-Genehmigung überqueren, sofern sie alle anderen Einreisebestimmungen erfüllen, wie beispielsweise den Besitz eines gültigen Reisepasses.

PHASE 2: ETIAS-SCHONFRIST

Nach der Übergangszeit folgt eine 6-monatige Schonfrist. Hierbei handelt es sich um die abschließende Anpassungsphase, nachdem das ETIAS in Kraft getreten und die Übergangszeit abgelaufen ist.

Während der Schonfrist dürfen Sie nur einmal ohne ETIAS-Genehmigung einreisen. Dies gilt, wenn es sich um die erste Reise in ein Land handelt, für das nach Ablauf der Übergangszeit eine ETIAS-Genehmigung erforderlich ist.

Nach dieser ersten Einreise benötigen Sie für künftige Reisen eine gültige ETIAS-Genehmigung. Abgesehen davon müssen Sie natürlich alle anderen Einreisebestimmungen erfüllen, einschließlich des Besitzes eines gültigen Reisepasses.

Für beide Phasen gilt: Personen, für die keine ETIAS-Pflicht besteht, können weiterhin gemäß den für sie geltenden üblichen Einreisebestimmungen einreisen.

VORBEREITUNGEN FÜR DIE ETIAS-ZENTRALEINHEIT

Für die Einrichtung und den Betrieb der ETIAS-Zentraleinheit, die nach der Inbetriebnahme des Systems die Bearbeitung von ETIAS-Anträgen unterstützt, ist Frontex zuständig.

Die operativen Vorbereitungen im Vorfeld des für das 2026 erwarteten ETIAS-Starts wurden fortgesetzt. Hierzu gehören sowohl die Personalbesetzung als auch Tests und Unterstützungsleistungen für Reisende und Beförderungsunternehmen.

Da das ETIAS noch nicht in Betrieb genommen wurde, nimmt die ETIAS-Zentraleinheit derzeit noch keine Anträge entgegen.

DIE VORBEREITUNGEN FÜR DIE ETIAS-EINFÜHRUNG LAUFEN

Die europäischen Institutionen bereiten sich weiterhin auf das ETIAS vor, dessen Einführung für das 2026 erwartet wird.

Das EES ist bereits an den Grenzen in ganz Europa im Einsatz. Das ETIAS ist der nächste Schritt, weshalb sich alle Arten von reisebezogenen Infrastrukturen weiterhin auf die nächste Umsetzungsphase vorbereiten.

ETIAS-ÜBERPRÜFUNGEN BEI TRANSPORTUNTERNEHMEN

Fluggesellschaften, Reedereien und Busunternehmen haben sich auf die Nutzung der ETIAS-Befördererschnittstelle vorbereitet.

Sobald das ETIAS in Kraft tritt, müssen Beförderungsunternehmen vor dem Boarding prüfen, ob visumbefreite Reisende über eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung verfügen. Diese Kontrolle erfolgt vor dem Erreichen der Grenze.

Die Beförderungsunternehmen führen derzeit keine ETIAS-Prüfungen durch, da das System noch nicht eingeführt wurde. Sobald es eingeführt wird, beginnen die Kontrollen.

WIE SICH EUROPA-REISEN MIT DEM ETIAS VERÄNDERN WERDEN

Das ETIAS ist mit dem ESTA-Verfahren der Vereinigten Staaten vergleichbar. Es ist kein Visum, sondern eine obligatorische Reisegenehmigung für visumbefreite Reisende.

Sobald das ETIAS in Kraft tritt, benötigen visumbefreite Reisende die entsprechende Genehmigung, um die 30 europäischen Länder zu besuchen, in denen diese erforderlich ist, darunter alle Schengen-Staaten und Zypern. Irland wird nicht teilnehmen.

Reisende, die nicht unter die ETIAS-Anforderungen fallen, können weiterhin gemäß den für sie geltenden üblichen Einreisebestimmungen einreisen.

VOR DER ABREISE

Sobald das ETIAS eingeführt ist, müssen visumbefreite Reisende vor der Einreise in eines der teilnehmenden Länder eine ETIAS-Genehmigung beantragen.

AM FLUGHAFEN

Internationale Beförderungsunternehmen wie beispielsweise Fluggesellschaften werden überprüfen, ob visumbefreite Passagiere eine Reisegenehmigung haben. Die Passagierdaten werden vor Reiseantritt über die Befördererschnittstelle überprüft. Reisenden ohne die erforderliche ETIAS-Genehmigung kann das Boarding verweigert werden.

BEI DER ANKUNFT

Grenzbeamte werden überprüfen, ob die Passagiere über die entsprechenden Reisedokumente verfügen und die Einreisebestimmungen erfüllen. Eine ETIAS-Genehmigung garantiert keine Einreise. Sie müssen bei Ihrer Ankunft weiterhin alle Einreisebedingungen erfüllen.

Wichtige ETIAS-Meilensteine

Das ETIAS befindet sich bereits seit einigen Jahren in der Entwicklung. Die folgende Zeitleiste zeigt die wichtigsten Ereignisse:

  • 2016: Die Europäische Kommission schlug das europäische Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem vor.
  • 2018: Die ETIAS-Verordnung wurde verabschiedet, was die Rechtsgrundlage für das System schuf.
  • 2023: Die EU-Minister diskutierten einen überarbeiteten Zeitplan für die Einführung von EES und ETIAS.
  • 2025: Das EES wurde am 12. Oktober 2025 in Betrieb genommen.
  • 2026: Das EES ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Das ETIAS soll voraussichtlich im 2026 an den Start gehen, das genaue Datum wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben
Prev Next >>